Was Unternehmen für den Einsatz von Drohnen benötigen

Im industriellen Bereich werden immer häufiger Drohnen eingesetzt. Die rechtliche Situation ist allerdings unübersichtlich: Es mangelt an klaren Regularien – angefangen bei dem Erwerb eines Befähigungsnachweises bis hin zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis.

 

Unternehmen, die Drohnen einsetzen, müssen einige Regularien beachten, die über die Anforderungen an Privatpersonen hinausgehen. Hier den Durchblick zu behalten, ist jedoch gar nicht so einfach. Denn in vielen Bereichen bei der Nutzung dieser Technologie herrscht Uneinigkeit und die Handhabung pro Bundesland kann sehr unterschiedlich sein. Schon wenn es darum geht, welche Voraussetzungen gelten, um einen Befähigungsnachweis zum Steuern einer Drohne zu erwerben, mangelt es an klaren Regeln. Dabei ist dieser als Nachweis zum Erwerb einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis unbedingt notwendig.

 

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für gewerbliche Flüge zählen derzeit folgende:

·Erwerb der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE): Diese ist notwendig, um eine Drohne gewerblich starten zu lassen. Sie muss pro Bundesland in der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Für den Antrag muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine bestimmte Person im Unternehmen die Drohne steuern darf.

·Anmelden von Flügen: Gewerbliche Drohnenflüge müssen bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden – und zwar jeder einzelne Flug. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der das Unternehmen über die geplante Flugtätigkeit informiert. Zudem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückbesitzer notwendig, wenn die Drohne auf Privatgrund landet oder von dort abhebt.

·Abschließen einer Versicherung: Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese im Vorfeld versichern lassen und benötigt eine Haftpflichtversicherung nach Luftfahrtgesetz. Diese ist bei vielen großen Versicherungen, bei Maklern, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich und sichert den Betreiber im Schadenfall ab – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.

·Sichtflug einhalten: Das Prinzip des Sichtflugs ist vom Betreiber unbedingt einzuhalten. Wer eine Drohne steuert, muss diese permanent im Auge behalten, um frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Nur so kann im Ernstfall reagiert werden, wenn sich eine Drohne, zum Beispiel durch Manipulation, auf Abwegen befindet. Zudem dürfen Drohnen nicht höher als 100 m fliegen und das auch nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang.

 

Über aktuelle Rechtslagen, Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung von Drohnen und aktuelle Praxisbeispiele klärt die Fachtagung „Industrielle Drohnen-Einsätze“ am 09. November 2016 in Hamburg auf.

 

www.tuev-nord.de/tk-drohne

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