NORM/TENORM

Behandlung und Deponierung natürlicher radioaktiver Rückstände der Erdöl- und Erdgasindustrie – Möglichkeiten und Grenzen, Teil 2

Zusammenfassung: Als Folge teilweise unklarer abfallrechtlicher Einordnung besteht in den meisten Industriestaaten ein Defizit in Bezug auf geeignete Aufbereitungstechnologien und technisch akzeptable Deponierungsmethoden natürlicher radioaktiver Abfälle der Erdöl- und Erdgasindustrie (NORM/TENORM). Nachdem in der AT INTERNATIONAL 9/2012 (S. 58–71) die gängige Praxis in den nordamerikanischen Industriestaaten im Vergleich zu Deutschland, Großbritannien und teilweise Australien in Bezug auf den Stand der Aufbereitungsverfahren und -technologien von Abfällen der Erdöl- und Erdgasindustrie sowie ihre mögliche oder bereits erprobte Anwendung auf NORM/TENORM vorgestellt wurden, wird im nachfolgenden Teil 2 des Fachbeitrags auf technisch akzeptable Deponierungsmethoden eingegangen.

1 Immobilisierung/Verfestigung und Deponierung von NORM/TENORM

1.1 Immobilisierung und Verfestigung

Immobilisierungs-, Verfestigungs-, oder Kapselungsverfahren ex situ verfolgen das Ziel, ein stabiles, deponiefähiges Auslagerungsprodukt mit möglichst geringer Auslaugung zu erzeugen. Sowohl für nicht gefährliche, als auch für gefährliche (chemotoxische) Abfälle besteht derzeit keine bundeseinheitlich geltende gesetzliche Regelung. Lediglich in S­achsen-Anhalt wurde bisher eine entsprechende Richtlinie [1] geschaffen. Dabei werden die Begriffe „Verfestigung“ und „Stabilisierung“ verwendet. Eine...

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