Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wirkt sich auf Software- Lösungen aus

Bundesweit und bundeseinheitlich tritt ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Notwendig ist dann, unter anderem, die Erbringung des Eignungsnachweises, welcher von einer anerkannten Überwachungsstelle ausgestellt wird.

Ab 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft
© PRAXIS EDV

Ab 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft
© PRAXIS EDV
Bereits ab 01. März 2023 ist die Verwendung von Ersatzbaustoffen möglich. Besonders Besitzer mineralischer Abfälle können die Güterüberwachung gemäß den Anforderungen der Ersatzbaustoffe vornehmen. Es handelt sich um Nr. 29 Recycling-Baustoffe, Nr. 31 Gleisschotter und um Nr. 32 Ziegelmaterial. Diese müssen entsprechend hergestellt, untersucht und klassifiziert sein.

Die Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG hat in Bezug auf die kommenden Änderungen bereits alle notwendigen Bereiche in der WDV2022 TEAM implementiert und umgesetzt. Für Branchensoftware- Lieferanten wie PRAXIS ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass aktuelle Gesetzesänderungen Eingang in den bestehenden Standardbereich der Software erhalten. Anwender werden feststellen, dass alle Anpassungen unter Berücksichtigung der Gesetzeslage mit dem nächsten Update zur Verfügung stehen. Auch im Labor und Qualitätsprüfungsbereich hat PRAXIS bereits einige Neuerungen implementiert.

Die Einführung der Ersatzbauverordnung, gerade im Sektor Baustoffrecycling, eröffnet vollkommen neue Möglichkeiten für Unternehmen, die hier schon seit vielen Jahren tätig sind. Eine vom Gesetzgeber gewährte Übergangsphase vom 1. August bis zum 1. Dezember 2023 sollte von Branchenunternehmen zur Umstellung genutzt werden.

Werkseigene Produktionskontrollen können durch vollständige Laboranforderungen in der WDV2022 TEAM genutzt werden. Innerhalb der Software wird der gesamte Bereich von der Baustelle, über den Transport, bis zur Annahme, Zwischenlagerung, Laborbewertung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung dokumentiert, sowie archiviert. Mit diesen Daten wird das zukünftige Ersatzbaustoffkataster, wenn notwendig, per Schnittstelle bedient werden können. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, in den bereits bestehenden Bereich eANV besonders gefährliche Abfälle und Transporte zu integrieren.

www.praxis-edv.de

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 01-02/2023 Digitale Verwaltung

Radlader-Konsole XR 4309 Generation II

Eine vollständige Integration in den digitalen Datenprozessablauf, ein digitaler Lieferschein sowie das schnelle und problemlose Zusammenspiel zwischen der Lieferkoordination und der...

mehr

Anwendertage zur Prozessautomatisierung für die Schüttgut- und Veredelungsbranche

Endlich ist es wieder mal soweit – am 26. und 27. April 2023 führt der Branchensoftware-Hersteller PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG nach mehrjähriger Pause Anwendertage...

mehr

Ohne Cloud keine flächendeckende Digitalisierung

Viele Unternehmen haben inzwischen den hohen Nutzen und das enorme Kostenreduzierungspotential der digitalen Zusammenarbeit auf unterschiedlichsten Ebenen erkannt. Das beginnt bei der Kommunikation...

mehr

Die mittelständische Scheu vor Digitalisierung – Sind die Bedenken berechtigt?

Die Arbeit mit Digitalisierung und Prozessintegration erleichtert die tägliche Arbeit enorm. Warum zögern dann so viele mittelständische Unternehmer noch immer, sich von manuellen Arbeitsprozessen...

mehr

Digitalisierung und Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterien bei Ausschreibungen

Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung in der Baubranche hat in verschiedenen Bundesländern zu einer Neuausrichtung geführt. Unter anderem Bayern und Hessen haben...

mehr