Rohstoffkolloquium in Schönebeck

Beim diesjährigen Rohstoffkolloquium in Schönebeck / Bad Salzelmen stand die Sicherung mineralischer Rohstoffe im Fokus zahlreicher Fachvorträge. Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung und Recht folgten der Einladung des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e.V. und diskutierten über politische Entwicklungen, genehmigungsrechtliche Herausforderungen und bautechnische Problemstellungen.

Zahlreiche Interessenten verfolgten aufmerksam das Kolloquium
© Michael Schlutter

Zahlreiche Interessenten verfolgten aufmerksam das Kolloquium
© Michael Schlutter
UVMB-Geschäftsführer Bert Vulpius eröffnete die Veranstaltung am 8. Mai 2025 mit einem Rückblick auf die landespolitischen Fortschritte im Verbandsgebiet. In mehreren Bundesländern sei es gelungen, Forderungen der Steine-Erden-Industrie in den Koalitionsverträgen zu verankern. Thüringen bekenne sich zur Nutzung heimischer Rohstoffe und arbeite derzeit an einer Rohstoffstrategie. Die politische Haltung zum Thema Gips-Abbau bleibe jedoch kritisch. Sachsen plane die Neuaufstellung seines Landesentwicklungsplanes. Hierzu wurde bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Rohstoffsicherungskonzept in Auftrag gegeben, welches der Geologische Dienst als Grundlage für die Ausweisung überregional bedeutsamer Lagerstätten als Vorranggebiete erstellt. In Sachsen-Anhalt bilde das neue Rohstoffsicherungskonzept bereits die Grundlage für den Landesentwicklungsplan. Brandenburg verfolge das Thema außerhalb des Koalitionsvertrags unter Einbeziehung des UVMB.

Die Referenten des 1. Vortragsblocks: Bert Vulpius, Sebastian Palm, Ivonne Arenz, Götz Brückner (v.l.n.r.)
© Michael Schlutter

Die Referenten des 1. Vortragsblocks: Bert Vulpius, Sebastian Palm, Ivonne Arenz, Götz Brückner (v.l.n.r.)
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Sebastian Palm (geoinform GmbH) erläuterte in seinem praxisnahen Vortrag, welche inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an Unterlagen in bergrechtlichen Genehmigungsverfahren gestellt werden. Das größte Potential für Verzögerungen im Verfahren steckt seiner Erfahrung nach im Bereich Arten- und Biotopschutz. Hierzu führte er verschiedene Beispiele auf und zeigte, wie man sich auf Problemstellungen vorbereiten kann. Sein Appell: Frühzeitige Kommunikation mit Behörden und realistische Zeitplanung mit ausreichend Puffer für unvorhersehbare Ereignisse seien entscheidend für einen reibungslosen Ablauf im Genehmigungsverfahren.

Prof. Dr. Götz Brückner (PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER) beleuchtete anschließend die rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen an wasserrechtliche Erlaubnisse im Steine-Erden-Betrieb und knüpfte dabei an viele Punkte seines Vorredners an. Eine rechtssichere Planung erfordere die frühzeitige Erfassung aller relevanten wasserrechtlichen Tatbestände. Die Rechtsprechung bringe inzwischen zwar eine bessere Handhabbarkeit, stelle Unternehmen aber weiterhin vor hohe Anforderungen. Künftig würden auch Themen wie Klimaschutz und Nutzungskonkurrenz zur öffentlichen Wasserversorgung weiter in den Fokus der Verfahren rücken.

In den Pausen wurde weiter diskutiert
© Michael Schlutter

In den Pausen wurde weiter diskutiert
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Vor dem Hintergrund der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellte Ivonne Arenz (MIRO) den neuen Branchenleitfaden zur Nachhaltigkeitsstrategie vor. Der Leitfaden richtet sich an KMU der Gesteinsindustrie und bietet eine praxisnahe Unterstützung, um sich rechtzeitig auf die neuen EU-weiten Berichtspflichten vorzubereiten. Zwar seien diese derzeit gestoppt, sollen aber als EU-Richtlinie bis zum 31.12.2025 in nationales Recht überführt werden. Anhand von 35 ausgewählten Fragen können Unternehmen eine überzeugende Nachhaltigkeitsstrategie für die Bereiche „Umwelt, Soziales, Governance“ entwickeln, erläutere Arenz.

Ein besonders brisantes Thema griff Dr. Mirjam Lang (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jur. Mirjam Lang) mit ihrem Vortrag „Erstattung archäologischer Grabungskosten – Rundumschlag des Sächsischen Ministeriums für Regionalentwicklung“ auf: Das Thema ist häufiger Streitpunkt bei der Erschließung von Lagerstätten. Regelmäßig werden Bergbauunternehmer dabei vom Sächsischen Landesamt für Archäologie (LfA) sowohl für archäologische Voruntersuchungen als auch für die Grabungs-, Dokumentations- und Fundsicherungsarbeiten in vollem Umfang zur Kasse gebeten. Dies widerspricht den Vorgaben des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes, welches eine Kostenbeteiligung des Vorhabensträgers im Rahmen des Zumutbaren vorsieht. Das LfA übt dabei Druck auf die Unternehmen aus. In einseitigen Vertragsvorgaben, die für eine Vielzahl denkbarer Prospektionsfälle formuliert wurden und in denen keinerlei Verhandlungsspielraum vorgesehen ist, haben Vorhabenträger oft nur die Wahl zwischen Vertragsunterzeichnung oder Vorhabenstopp. Dabei seien die Verträge zur Kostenbeteiligung öffentlich-rechtliche Verträge, bei denen Vorhabenträgen ein Mitgestaltungsrecht zusteht. Rechtswidriges Rechtverständnis, Erpressung und Nötigung waren nur einige Begriffe, die Dr. Lang hier verwendete. Leider gebe es bisher weder Rechtsprechungen noch aussagekräftige Kommentar- bzw. Fachliteratur. „Da die betroffenen Unternehmen hier beträchtliche Zeitverzögerungen für ihre Abbauvorhaben befürchten, zahlen sie lieber“, sieht Dr. Lang eine der Hauptursachen.

Dr. Mirjam Lang klärte über die Erstattung von archäologischen Grabungskosten auf
© Michael Schlutter

Dr. Mirjam Lang klärte über die Erstattung von archäologischen Grabungskosten auf
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Ende des Jahres 2022 hatte ein Bergbauunternehmen nun Klage gegen die Vorgehensweise des LfA beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Bericht von Dr. Lang zum Ablauf des Verfahrens klang wie ein Krimi. So läge der Klägerseite bis heute keine vollständige Verfahrensakte vor. Auch der Beweiswert der vorgelegten Unterlagen wird von der Klägerseite stark angezweifelt. Gestritten wird darüber hinaus über die begrifflichen Definitionen „erstattungsfähiger Kosten“ und „Gesamtinvestitionskosten“ sowie die Höhe der Zumutbarkeitsgrenze. Ende Juni 2024 veröffentlichte das Staatsministeriums für Regionalentwicklung des Freistaates Sachsen (SMR) einen Erlass, der die Rechtsauffassung des LfA unterstreicht. Er soll die Kostentragung sowohl bei der Prospektion als auch bei Grabungen regeln und das Klageverfahren zu Gunsten des LfA beeinflussen. Am Ende des Vortrages fehlte nur eins: die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über diesen Fall.

Prof. Georg Borg zeigte die heimischen Potentiale von Schwermineralien auf
© Michael Schlutter

Prof. Georg Borg zeigte die heimischen Potentiale von Schwermineralien auf
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Im Anschluss stellte Prof. Dr. Gregor Borg (ITEL - Deutsches Lithiuminstitut GmbH) das Potential von Schwermineralen in heimischen Sand- und Kieslagerstätten und deren Nutzungsmöglichkeiten dar. Neue technische Verfahren könnten die wirtschaftliche Nutzung bisher unerschlossener Potentiale ermöglichen – ein spannender Ansatz für mehr Rohstoffautarkie. In diesem Zusammenhang regte er beispielsweise an, technische Fallen in Aufbereitungsanlagen zu nutzen, um Vorkonzentrate durch Abscheidung von Schwermineralen zu produzieren.

Abschließend wandten sich die Teilnehmer des Rohstoffkolloquiums dem Thema AKR-Schäden und Schadensprävention an Ingenieurbauwerken zu. Dittmar Marquordt und Silvia Küster waren beide von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) angereist, um die Ergebnisse ihrer landesweiten, umfangreichen Untersuchungen vorzustellen und mit den Teilnehmern über Schadensdiagnose, Schadensbilder und mögliche, präventive Maßnahmen zu diskutieren. Eine Überarbeitung der Empfehlungen zur Schadensdiagnose und Instandsetzung des DAfStb wäre notwendig. Die Landesbehörde sucht dringend nach Lösungen und hofft dabei auf Unterstützung aus der Branche – angesichts wachsender Fälle und begrenzter Ressourcen ein drängendes Thema.

Bert Vulpius (li) bedankte sich bei Dittmar Marquordt, welcher demnächst in den Ruhestand geht, für die jahrzehntelange konstruktive Zusammenarbeit
© Michael Schlutter

Bert Vulpius (li) bedankte sich bei Dittmar Marquordt, welcher demnächst in den Ruhestand geht, für die jahrzehntelange konstruktive Zusammenarbeit
© Michael Schlutter
Für Dittmar Marquordt war es das letzte Rohstoffkolloquium. Bert Vulpius bedankte sich bei ihm für die jahrzehntelange vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit trotz der nicht immer leichten Themen und unterschiedlichen Interessenslagen. „Dittmar Marquordt hat die Arbeit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt wesentlich geprägt und war für unsere Industrie in wichtiger Absprechpartner“, so Vulpius. Für seinen Ruhestand wünsche der UVMB alles Gute.

www.uvmb.de

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