Hohes Recyclingniveau nicht gefährdet

Wie sich die vom Bund geplante Ersatzbaustoffverordnung (EBV) möglicherweise auf die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) auswirkt, das beschreibt eine neue Studie der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Das Interesse galt vor allem den Recyclingbaustoffen, also aufgearbeiteten Bau- und Abbruchabfällen. Mineralische Ersatzbaustoffe ersetzen in hohem Maße Primärrohstoffe und schonen die vielerorts knappen ortsnahen Deponiekapazitäten. Diese Sekundärrohstoffe werden vor allem im Straßen- und Wegebau sowie im Erdbau eingesetzt. Im Jahr 2012 wurden von etwa 10 Mio. t Bau- und Abbruchabfällen in Baden-Württemberg 87 % in Recyclinganlagen verbracht, 8 % einer sonstigen Verwertung zugeführt, beispielsweise im Deponiebau, und lediglich 5 % auf Deponien beseitigt.

Auf der Grundlage der verfügbaren Analysedaten kommen die Autoren der Studie zu dem Ergebnis, dass keine wesentliche Beeinflussung der Verwertungssituation für Ersatzbaustoffe in Baden-Württemberg durch die geplante EBV zu erwarten ist. Insgesamt überwiegen etwas die Vorteile, wenn auch in geringem Umfang. Mit geringfügigen Verschiebungen zwischen den Materialklassen ist zu rechnen. Die potenzielle Belastung der Ersatzbaustoffe bestimmt ihre Wiederverwendbarkeit. Sulfat im Eluat und polyzyklische Kohlenwasserstoffe wären auch im Fall einer bundesweit einheitlichen EBV die entscheidenden Parameter, welche die Materialeinstufung am häufigsten bestimmen. Die künftigen Vorgaben einer EBV berücksichtigen neben der Schadstoffkonzentration auch die naturräumliche Ausgangssituation am geplanten Einbauort, also beispielsweise die Bodenart, den Grundwasserstand im Vergleich zum geplanten Einbauhorizont oder ausgewiesene Schutzgebiete. Auch diese Vorgaben würden nur vereinzelt zu zusätzlichen Einbaueinschränkungen führen.

Die Studie „Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg – Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbauverordnung“ kann als PDF-Datei von folgender Webseite der LUBW heruntergeladen werden: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/35855/

www.lubw.baden-wuerttemberg.de

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